Erfahrungsbericht zum Thema Sonderurlaub bei Fehlgeburt

Nach der Fehlgeburt meines Kindes in der 13. Schwangerschaftswoche fragte ich bei meinem Arbeitgeber – einem großen Krankenhaus – an, ob ich für die Trauerfeier einen Tag Sonderurlaub erhalten könne. Meine Anfrage wurde ohne das Nennen von Gründen abgelehnt. Ich war sehr enttäuscht, hatte aber in meinem Schmerz zunächst nicht die Kraft, noch einmal nachzuhaken. So nahm ich einen Urlaubstag für die Trauerfeier.

Im Nachgang ließ mir das Thema keine Ruhe: Man kann mittlerweile jedes verstorbene Kind – auch wenn es weniger als 500 Gramm wiegt – in das Familienstammbuch eintragen lassen, sogar mit Namen. Warum wurde mir dann – wie in meinem Tarifvertrag vorgesehen – nicht Sonderurlaub beim Tod eines leiblichen Kindes gewährt? Dieses Kind war mein leibliches Kind! Es hat gelebt und ist gestorben und es wird bestattet.

Ich stellte – genau mit dieser Argumentation – erneut eine Anfrage und bekam nun doch die Zusage: Der Urlaubstag wurde mir gutgeschrieben. Ich habe mich darüber sehr gefreut, weil meine Trauer gesehen und mein Verlust als solcher anerkannt wurde.

K.